14. Subsumtion Indem der Beschuldigte im Zuge der leichten Rechtskurve, welche die Strasse kurz nach dem Dorfausgang H._____ (Ortschaft) beschreibt, infolge mangelnder Aufmerksamkeit partiell auf die Gegenfahrbahn geriet, verursachte er die Kollision mit dem Strafkläger, zu der es anschliessend auf dessen Fahrbahn kam, zumindest mit. Mit der Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn verletzte der Beschuldigte das Rechtsfahrgebot und handelte damit pflichtwidrig unvorsichtig.