26 12.4 Gesamtwürdigung und erstellter Sachverhalt Zusammenfassend geht die Kammer nach dem Gesagten gestützt auf die wenigen, aber konstanten und glaubhaften Aussagen des Strafklägers, welche sowohl durch die Topografie nach der Kuppe, die polizeilichen Ermittlungen zum Kollisionspunkt und die Aussagen der Zeugin F.________ unterstützt werden, davon aus, dass es der Beschuldigte war, der mit seinem Fahrzeug zwischenzeitlich zumindest partiell auf die Gegenfahrbahn geriet und dort mit dem auf seiner Fahrbahn zirkulierenden Strafkläger zusammenstiess.