Er tat dies nicht nur für die Geschwindigkeit von 55 km/h, sondern arbeitete auch mit den Geschwindigkeitsvarianten 50 und 60 km/h. Für einen Abstand von 90 Meter zum Kollisionspunkt findet sich seine Berechnung auf pag. 374 und führt zu den auch von der Kammer errechneten Zahlen. Aufgrund der zum Unfallzeitpunkt herrschenden nächtlichen Verhältnisse, so der Privatgutachter weiter, sei es bei Nacht (mit Abblendlicht) sehr schwierig, in 170- 190 Meter Distanz etwas zu erkennen (pag. 366 unten).