25 Kollisionsbereich brauchte der Beschuldigte mithin 5,89 sec (90/15,277 = 5,89). In dieser Zeit legte der Strafkläger eine Strecke von 101,44 Meter zurück (62000/3600 = 17,22m/s * 5,89 = 101,44 Meter). Die Gesamtdistanz zwischen den beiden Fahrzeugen bei Erblicken des Lichterpaares betrug somit 191,44 Meter. Zu dieser Zahl gelangt man auch, wenn die Geschwindigkeiten des Beschuldigten und des Strafklägers zusammengezählt werden und die Wegberechnung von einer Geschwindigkeit von 117 km/h für 5,89 Sekunden erfolgt.