Berechnung Aus den oberwähnten Geschwindigkeiten und Sichtverhältnissen lässt sich die Zeitspanne berechnen, während welcher das Licht des Rollerfahrers für den Beschuldigten nach der Kuppe bis zur Kollision ersichtlich gewesen wäre und damit auch die Zeit, die dem Beschuldigten für eine mögliche Reaktion zur Verfügung gestanden hätte. Bei einer Geschwindigkeit von 55 km/h legte der Beschuldigte 15,277m/s zurück (55000/3600 = 15,277). Für die 90 Meter vom Erblicken des Lichterpaares bis zum