Ad Sichtdistanz zum Kollisionsbereich nach der Kuppe Bezüglich der Distanz ab welcher die ganze gerade Strecke bis zur Kurve überblickbar ist und entgegenkommende Fahrzeuge für einen die Kuppe überquerenden Verkehrsteilnehmer sichtbar werden, ist auf die von der Kantonspolizei erstellten Fotos im Ergänzungsgutachten abzustellen. Wie die Kantonspolizei zutreffend ausführt, ist ab einer Distanz von 100 Meter zum möglichen Kollisionsbereich ein korrekt auf seiner Fahrbahn entgegenkommender Verkehrsteilnehmer ohne weiteres erkennbar (Bild Nr. 5, pag. 310).