24 Zeit geblieben, um eine Kollision zu vermeiden (S. 8 der Berufungsbegründung, pag. 349). 12.3.2 Erwägungen der Kammer Um die Zeitspanne zu errechnen, während welcher der Beschuldigte auf ein mögliches Fehlverhalten hätte reagieren können, ist einerseits die von den Beteiligten gefahrene Geschwindigkeit, andererseits die Bestimmung des Punktes, von welchem aus der Strafkläger ins Blickfeld des Beschuldigten rückte von Bedeutung.