Ab einer Distanz von 95 Meter vor dem Kollisionsbereich (Aufnahme Nr. 6) sei praktisch die ganze Strasse in Richtung U._____ (Ortschaft) gut einsehbar (pag. 302). Der Beschuldigte wendete sich seinerseits gegen die Feststellungen der Kantonspolizei und beauftragte V.________ von der M._____-Versicherung mit der Ausarbeitung eines Privatgutachtens (pag. 361 ff.). Unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Gutachters liess er ausführen, es seien ihm bloss 2-2.6 Sekunden