298 ff.). In einer Fotodokumentation dokumentierten die Beauftragten in der Folge die Sichtverhältnisse aus verschiedenen Distanzen zum Kollisionspunkt (konkret aus 120, 115, 110, 105, 100, 95, 90, 85, 80 und 78 Metern). Gestützt auf die vor Ort erstellten Übersichtsaufnahmen kamen die Ersteller zum Schluss, es sei für einen Fahrzeugführer nach ihrem Ermessen ab einer Distanz von 100 Meter vor dem Kollisionsbereich möglich, ein entgegenkommendes Fahrzeug zu sehen. Ab einer Distanz von 95 Meter vor dem Kollisionsbereich (Aufnahme Nr. 6) sei praktisch die ganze Strasse in Richtung U._____ (Ortschaft) gut einsehbar (pag. 302).