_, welche in der Mitte der Fahrbahn bewegte Lichter wahrnahm, zu einem entsprechenden Unfallhergang. So hätte es für eine Kollision mit dem Strafkläger – der nach eigenen Angaben in der Mitte seiner Fahrspur unterwegs war – gereicht, wenn der Beschuldigte seine Fahrbahn nur partiell verlassen hätte und so von einem entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer von weitem in der Strassenmitte wahrgenommen wur-