Nachher könne er sich an nichts mehr erinnern, bis er im Innenraum des Krankenwagens gelegen habe (pag. 10). Anlässlich der zweiten Befragung vor der Vorinstanz konkretisierte er, er habe zwei Lichter gesehen und dann habe er gesehen, dass zwischen den Lichtern die Mittellinie gewesen sei. Er habe sich gefragt, was «der» auf seiner Seite mache (pag. 222 Z. 32-34). Auch anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung führte der Strafkläger aus, nach dem Unfall sei er manchmal im Dunkeln erwacht und habe zwei Lichter vor sich gesehen, das sei