25) der Fahrspur des Strafklägers bis zu ca. zwei Dritteln der Fahrspur des Beschuldigten (pag. 18 ff.). Dass es sich dabei nur um eine ungefähre Schätzung handelt, zeigt sich mitunter daran, dass der bezeichnete Bereich bezüglich Ausdehnung und Position von Bild zu Bild variiert (abschätzbar anhand der «Musterung der Strasse», die sich aus nassen und trockenen Asphaltabschnitten ergibt – beispielsweise pag. 24 verglichen mit pag. 25). Zusätzlich rekonstruierte die Polizei in ihrem Bericht anhand der Schäden an den Fahrzeugen auch den Kollisionswinkel, in welchem die Fahrzeuge höchstwahrscheinlich aufeinandertrafen (pag.