20 Kollision aktiv wahrgenommen zu haben (pag. 494 Z. 8 ff. und Z. 23 f. bzw. 33 ff.). Insgesamt lässt sich den Zeugenaussagen zum Hergang des Unfalls wenig entnehmen. Während sich die Zeugen O.________ und G.________ diesbezüglich an gar nichts erinnerten, sagte auch die Zeugin F.________ aus, sie habe den Unfall zunächst akustisch wahrgenommen und ihre Aufmerksamkeit erst dann auf die Unfallstelle gerichtet. Zu diesem Zeitpunkt war ein allfälliges Fehlverhalten aber bereits passiert.