Die fehlenden Wahrnehmungen des Zeugen O.________ sprechen nach Ansicht der Kammer schliesslich auch dafür, dass die Platzverhältnisse wesentlich weniger eng waren, als dies vom Beschuldigten geschildert wird. So brauchte auch die Radfahrerin F.________, welche ihr Tempo nach dem Unfall erhöhte (pag. 496 Z. 15), noch eine gewisse Zeit («Nicht eine Minute», pag. 495 Z. 31) um den Unfallort zu erreichen. Beispielhaft hätte sie für eine Strecke von 200 Metern bei einer moderaten Geschwindigkeit von 20km/h knapp 40 Sekunden benötigt. Soweit die Verteidigung auch nach der mündlichen Berufungsverhandlung gestützt auf die Aussagen der Zeugin F.________ «in dubio pro reo» von der Sachverhalts-