487 Z. 9 f.). Auf entsprechende Frage hin führte der Zeuge O.________ aus, er sei nicht so direkt hinter dem Strafkläger gefahren, dass er gesehen habe, wie es passiert sei. Er habe bei der Kreuzung in T._____ (Ortschaft) gewartet und ein Postauto durchgelassen, hinter dem ein Roller gefahren sei. Die [beiden Fahrzeuge] seien dann vorne weg (pag. 487 Z. 13-21). Auf Vorhalt der Schilderungen des Unfalls der Zeugin F.________ gab E.________ an, das könne sein, er habe nichts von dem mitbekommen. Dies könne vielleicht auch an den schlechten Lichtverhältnissen liegen (pag. 488 Z. 28-32). Der Zeuge G.________ führte aus, es sei schon ein Auto da gewesen, als er den Unfallort erreicht habe.