Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte sie ihre Aussagen bei der Polizei. Vielleicht habe sie die Anzahl an Autos [die sich zwischen ihr und dem Unfallgeschehen befunden haben] nicht so genau gewusst und deshalb eine Änderung vorgenommen. Sie könne dies aber bestätigen. Es seien ja dann auch gleich Leute dort gewesen, die geholfen hätten. Sie glaube, sie habe direkt auf das Unfallgeschehen schauen können; das Auto sei ihr nicht in der Sicht gewesen (pag. 494 Z. 1-6). Weiter gab die Zeugin F._____