11). Bei der Polizei präzisierte sie ihre Aussage neun Monate später auf ausdrückliche Frage hin so, dass sich auf ihrer Fahrbahnseite zwischen ihr und dem Roller noch ein Auto befunden habe (handschriftliche Korrektur von «zwei» auf «ein» Fahrzeug pag. 60 Z. 33 f.). Auf der Unfallstelle habe sie dann schon zwei Männer angetroffen, welche erste Hilfe geleistet hätten (pag. 60 Z. 39). Sie kenne die beiden Männer nicht, habe aber von ihrer Schwester erfahren, dass diese wohl bei der N._____ AG arbeiten würden (pag. 60 Z. 44-46). Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte sie ihre Aussagen bei der Polizei.