Dies bestätigte er auch bei seiner Einvernahme am 13. Juli 2016. Er habe sich in der Beschleunigungsphase befunden. Ob er nun 52 oder 53 km/h gefahren sei, könne er nicht mehr sagen (pag. 66 Z. 61-64). Bei der Staatsanwaltschaft konkretisierte er am 6. Dezember 2016, er habe nicht bremsen können, da es so schnell gegangen sei (pag. 156 Z. 81 f.). Auch am 21. Juni 2017 führte er anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung aus, in der Reaktion drin sei es schwierig zu bremsen, er habe dann einfach auf die andere Fahrbahn gezogen (pag. 219 Z. 25 f.).