14 er sei bei seinem Manöver nur teilweise auf die Gegenfahrbahn gezogen, die Kollision habe dann wieder komplett auf seiner Strassenseite stattgefunden (pag. 345 Ziff. 4 unten; pag. 349 «Sachverhalt»). Im Rahmen der oberinstanzlichen Hauptverhandlung führte er aus, nach der Kuppe habe er plötzlich ein Licht vor sich gehabt. Er habe ausweichen wollen. Darum habe er das Auto auf seine Fahrbahn (jene des Strafklägers) gelenkt. Dann habe er gesehen, wie der Strafkläger wieder zurückgelenkt habe, worauf auch er sein Fahrzeug habe zurücklenken wollen.