Nur das eine sei auf seiner Seite gewesen. Das andere der Velofahrerin sei ein bisschen weiter hinten gewesen (pag. 504 Z. 37- 39). Mit den Aussagen des Zeugen O.________ konfrontiert korrigierte er sich dahingehend, er habe ein Licht gesehen, habe aber gemeint, daneben habe es noch ein schwaches Licht der Radfahrerin (pag. 505 Z. 4 f.). Darauf angesprochen, weshalb er denn von einem «Lichterpaar» spreche, erwiderte er, dies sei das Licht des Rollers gewesen, der wieder auf die andere Fahrspur zurückgeschwenkt sei (pag. 55 Z. 10 f.).