13 Kuppe gekommen und dann nach ca. 50 Metern habe er das Lichterpaar gesehen. Es sei noch vor der 60er Tafel gewesen, als er sein Fahrzeug auf die andere Fahrbahn gezogen habe (pag. 220 Z. 23-25). Diese Aussagen münden im Rahmen der Berufungsbegründung in die Schilderung, er habe von der Kuppe aus in einer Entfernung von 85 Metern zwei Lichter vor sich gesehen, wovon sich eines in direktem Frontalkollisionskurs auf ihn zubewegt habe (pag. 349 «Sachverhalt»).