Er habe angenommen, dass es ein Velo und ein Roller gewesen seien. Im Nachhinein habe er sich überlegt, dass der Roller das Velo überholt haben müsse (pag. 219 Z. 26-30). Bezüglich der Distanz zum wahrgenommenen Licht schilderte der Beschuldigte anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, von der Kuppe aus sei es noch 50 Meter gegangen und dann sei es passiert (pag. 220 Z. 2 f.). Unter Bezugnahme auf pag. 17 (Foto Nr. 1) führte er aus, das Velo sei ein wenig weiter zurück, der Roller eher näher bei ihm gewesen [als auf dem Bild ersichtlich] (pag. 220 Z. 5-7). Er konkretisierte, er sei über die