156 Z. 72-77). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, mittlerweile nun eineinhalb Jahre nach dem Unfall, sagte der Beschuldigte aus, er sei über die Kuppe gefahren und habe zwei Lichter vor sich gesehen. Eines, jenes der Velofahrerin sei ganz links und eines auf seiner Strassenseite gewesen. Dieses sei ihm entgegengekommen (pag. 219 Z. 19-21). Er habe bereits damals realisiert, dass es sich um ein schwächeres und ein stärkeres Licht gehandelt habe. Das stärkere sei natürlich vom Roller gewesen. Er habe angenommen, dass es ein Velo und ein Roller gewesen seien.