11. Schilderungen des Beschuldigten 11.1 Zur wahrgenommenen Situation vor dem Zusammenstoss Mit Blick auf die von ihm wahrgenommene Situation machte der Beschuldigte bei seiner Erstbefragung unmittelbar nach dem Unfall geltend, er habe ein Lichterpaar bemerkt, das in ca. 300 Metern Entfernung auf seiner Strassenseite auf ihn zugefahren sei (pag. 8). Bei seiner zweiten Befragung, rund sieben Monate später, erklärte er, er habe ein Licht gesehen, genauer ein Fahrzeuglicht, das sich auf seiner Strassenseite befunden habe (pag. 65 Z. 22 und Z. 27-29).