10. Grundlegendes zur Beweiswürdigung 10.1 Allgemeine Grundlagen und zugängliche Beweismittel Für die allgemeinen Grundlagen zur Beweiswürdigung wird auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (S. 5 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 249). Ferner hat die Vorinstanz die bis zum erstinstanzlichen Urteil erhobenen Beweismittel vollständig aufgelistet und korrekt zusammengefasst (S. 6 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 250 ff.). Es sind dies in objektiver Hinsicht der Bericht des unfalltechnischen Dienstes der Kantonspolizei Bern (UTD) und das Unfallaufnahmeprotokoll.