_ vom 6. Dezember 2018 wegen seiner seit 2008 diagnostizierten Schlafapnoe aufgrund der erwiesenermassen regelmässig angewendeten Therapie mit einem CPAP-Gerät in seinem alltäglichen Leben nicht eingeschränkt ist und auch keine Einschränkungen für den Strassenverkehr bestehen. Gemäss diesem Bericht sind beim Strafkläger in der Behandlung der Diabetes keine Unterzuckerungen aufgetreten und primär diese könnten allenfalls verantwortlich für Einschränkungen im Strassenverkehr sein (pag. 465 f.). Entsprechend sind im AD- MAS-Register auch keine Auflagen zum Vorliegen der Fahreignung aufgenommen (pag. 419).