Der Strafkläger leidet an Diabetes mellitus Typ lI (pag. 95). Der Beschuldigte ist unter ärztlicher Aufsicht, alle drei Monate wird der Zuckerwert vom Arzt kontrolliert. Am Tag vor dem Unfall fand ein entsprechender Arzttermin statt, wobei der Durchschnittswert der letzten drei Monate 13 betrug. Es handelt sich dabei um einen erhöhten Wert (pag. 223, Z. 2 ff.). Während seines Spitalaufenthaltes hatte er wiederholt hohe Blutzuckerwerte, sodass die Ärzte eine Diabetesberatung anordneten (pag. 96).