Gemäss Dr. I.________, Innere Medizin FMH, sowie dem Bericht der Chirurgischen Klinik Thun, führt die Milzentfernung zu einer lebenslangen erhöhten Anfälligkeit für bestimmte bakterielle Infektionen (pag. 102 und 116). Die Wunde über der Achillessehne verheilte nicht gut und musste wiederholt behandelt werden (pag. 117). Der Strafkläger musste sich deswegen erneut mehrere Tage in Spitalpflege begeben. Er befand sich vom 14.10.2015 bis 29.10.2015 sowie vom 14.11.2015 bis 28.11.2015 im Spital. Vom 14.10.2015 bis zum 03.04.2016 war er 100% arbeitsunfähig. Ab dem 04.04.2016 arbeitete er wieder zu 70% (pag. 94). Seit Januar 2017 bestreitet er ein 80% Pensum (pag. 222, Z. 29).