Der Ausriss des Kreuzbandes und der Abriss des Seitenbandes am Knie mussten am 22.10.2015 operativ versorgt werden (pag. 93). Die Wunde über der Achillessehne musste genäht werden (pag. 102). Es bestand zu keiner Zeit eine Lebensgefahr für den Strafkläger, da er im Spital überwacht und die Blutungen in der Milz rechtzeitig erkannt wurden (pag. 117). Gemäss Dr. med. P.________, ist davon auszugehen, dass eine gewisse Kniegelenkinstabilität bleiben wird (pag. 93). Die Knieverletzung könnte zu einer Arthrose führen mit entsprechenden Schmerzen (pag. 117). Gemäss Dr. I.__