8. Vorbringen der Parteien 8.1 Beschuldigter In seiner schriftlichen Berufungsbegründung ging der Beschuldigte von folgendem Sachverhalt aus, an welchem er im Wesentlichen auch im Berufungsverfahren festhielt (S. 8 der Berufungsbegründung vom 7. Mai 2018, pag. 318 «Sachverhalt»): A.________ fuhr am 14. Oktober 2015 bei noch dunklen, nächtlichen Verhältnissen um ca. 6.30 Uhr mit seinem PW auf der J.____-Strasse in Richtung L._____ (Ortschaft) zu seiner Arbeitsstelle (s. Strafbefehl). Beim Dorfausgang H._____ (Ortschaft) fuhr er um eine leichte Rechtskurve und über die dortige Kuppe, als er rund 85 m vor sich zwei Lichter sah.