, wobei sich das Fahrzeug des A.________ im Zeitpunkt der Kollision mit der linken Fahrzeugseite wieder ungefähr auf Höhe der Mittellinie auf der eigenen Fahrspur befand, währenddessen der Abstand zum Strassenrand auf der rechten Fahrzeugseite noch ca. 1.5 Meter betrug. Dabei wäre die Kollision vermeidbar gewesen und verhindert worden, wenn sich A.________ hinreichend konzentriert und auf den Strassenverlauf geachtet hätte, wodurch er mit seinem Fahrzeug nicht auf die Gegenfahrbahn geraten wäre, was aufgrund des regen Verkehrsaufkommens, der konkreten Verkehrssituation und der noch dunklen Lichtverhältnisse geboten und auch möglich gewesen wäre.