mit seiner linken Fahrzeugfront frontal mit dem korrekt entgegenkommenden Motorrad des C.________, wobei sich das Fahrzeug des A.________ im Zeitpunkt der Kollision mit der linken Fahrzeugseite ungefähr auf Höhe der Mittellinie auf der eigenen Fahrspur befand, währenddessen der Abstand zum Strassenrand auf der rechten Fahrzeugseite ca. 1.5 Meter betrug. Dabei wäre die Kollision verhindert worden, wenn A.________ das Rechtsfahrgebot eingehalten und er sein Fahrzeug möglichst an den rechten Strassenrand gehalten hätte, was aufgrund der Verkehrssituation geboten und ihm auch möglich