3. A.________ sei zudem mit einer Verbindungsbusse von CHF 450.00 zu bestrafen, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit Freiheitsstrafe von 5 Tagen. 4. Die Kosten des erst- und oberinstanzlichen Verfahrens seien A.________ aufzuerlegen. Für die Anklageerweiterung stellte sie zudem separat folgende Anträge (pag. 548 f.): 1. A.________ sei wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung schuldig zu erklären. 2. A.________ sei mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 90.00, ausmachend CHF 5'400.00 zu bestrafen. Der Vollzug der Geldstrafe sei aufzuschieben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren.