Im Rahmen der Eingabe vom 9. April 2019 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft für den ergänzten Sachverhalt in Bestätigung des Strafbefehls vom 13. September 2016 (pag. 547): 1. A.________ sei wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung schuldig zu erklären. 2. A.________ sei mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 90.00, ausmachend CHF 1‘800.00 zu bestrafen. Der Vollzug der Geldstrafe sei aufzuschieben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren.