Der Strafkläger wiederholte in seiner Schlusseingabe seine Anträge aus der mündlichen Berufungsverhandlung (pag. 590): 1. Die Berufung sei abzuweisen. 2. Der Beschuldigte sei schuldig zu erklären der schweren Körperverletzung, fahrlässig begangen am 14. Oktober 2015 in H._____ (Ortschaft) auf der J.____-Strasse um ca. 06.30 Uhr z.N. des Strafklägers 3. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens und des Berufungsverfahrens seien dem Berufungsführer aufzuerlegen. 4. Dem Strafkläger sei eine angemessene Entschädigung für das erst- und das oberinstanzliche Verfahren auszurichten.