543 f.). Mit Eingabe vom 9. April 2019 (pag. 546 ff.) liess die Generalstaatsanwaltschaft der Kammer die in Aussicht gestellte Anklageergänzung und -erweiterung zukommen. Diese wurde den Parteien mit Verfügung vom 10. April 2019 zur Kenntnis gebracht. Gleichzeitig wurde das sistierte Verfahren SK 17 462 wieder aufgenommen (pag. 550 f.). 3.4 Wechsel zurück ins schriftliche Verfahren Mit Verfügung vom 25. April 2019 (pag.