Mit Eingabe vom 16. Juli 2018 (pag. 412 ff.) liess der Strafkläger beantragen, es sei eine schriftliche Zeugenaussage von E.________ vom 3. Dezember 2015 zu den Akten zu erkennen. Soweit am Umstand, dass zwischen der Zeugin F.________ und dem Strafkläger zum Kollisionszeitpunkt ein Personenwagen gefahren sei,