Unter Verweis auf einen Ausdruck aus Google Earth (inkl. Distanzanzeige) beantragte der Strafkläger in seiner Stellungnahme vom 18. Dezember 2017 die Abweisung des Beweisantrags des Beschuldigten (pag. 288 ff.). Mit Verfügung vom 22. Dezember 2017 wies die Verfahrensleitung den Beweisantrag des Beschuldigten ab, beauftragte aber stattdessen den UTD mit einer bildlichen Ergänzung der Fotodokumentation vom 9. November 2015 (pag. 295 ff.). Die entsprechende Ergänzung datiert vom 7. Januar 2018 (pag. 301 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom 15. Januar 2018 zur Kenntnis gebracht (pag. 316 f.). Mit Eingabe vom 16. Juli 2018 (pag.