3. Oberinstanzlicher Verfahrensgang 3.1 Beweisanträge der Parteien In seiner Berufungserklärung vom 12. Dezember 2017 stellte Rechtsanwalt B.________ den Beweisantrag, es sei am Unfallort ein Augenschein durchzuführen. Zur Begründung führte er aus, der Beschuldigte habe anlässlich seiner Einvernahme vom 6. Dezember 2016 zu Protokoll gegeben, er sei über eine Kuppe gefahren und habe auf einmal ein Licht vor sich gehabt.