1. Zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 90.00, ausmachend total CHF 1‘800.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 450.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren der Staatsanwaltschaft von CHF 600.00, Gebühren des Gerichts von CHF 1‘600.00 sowie Auslagen der Staatsanwaltschaft von CHF 31.95, insgesamt bestimmt auf CHF 2‘231.95.