48 2007 du Tribunal cantonal lucernois – 21 07 99 ; voir aussi voir aussi WEDER/SCHWEITZER, Der Begriff der Lebensgefahr im Strafrecht in: forumpoenale 1/2017, ch. V p. 30: „Um das Tatbestandselement der Lebensgefahr mit dem Erfordernis der erhöhten Wahrscheinlichkeit oder nahen Möglichkeit der Todesfolge strafrechtlich beurteilen zu können, bedarf es einer gutachterlichen Beurteilung. Sind rechtsmedizinische Aspekte betroffen,