1. von der Anschuldigung der Fälschung von Ausweisen, angeblich begangen am 30.9.2016 bzw. zuvor in C.________; 2. von der Anschuldigung der Erschleichung einer falschen Beurkundung (Versuch), angeblich begangen am 29.9.2016 bzw. 30.9.2016 in C.________; unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 400.00 für die wirtschaftlichen Einbussen, die ihm aus seiner notwendigen Beteiligung am Strafverfahren entstanden sind; und unter Auferlegung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘200.00 und der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘000.00, insgesamt ausmachend CHF 4‘400.00, an den Kanton Bern. II. Weiter wird verfügt: