Damit sind ihm Reisekosten entstanden. Ferner liess der Beschuldigte die Bestätigung Nr. ________ und Nr. ________ übersetzen und er ging zur Schweizerischen Vertretung des KRG, um die Bestätigungen inkl. Übersetzung beglaubigen zu lassen. Diese liess er zudem aus dem Irak mittels DHL-Sendung einfliegen (Kosten für eine Sendung USD 81.00, vgl. pag. 88). Dem Beschuldigten sind folglich Kosten entstanden, die vorliegend mit pauschal CHF 400.00 entschädigt werden. IV. Verfügungen