– mithin aus einem aktuellen Krisengebiet. Die Herstellung oder Qualität des Ausweises kann folglich nicht unbesonnen mit Schweizer Standards verglichen werden. Dr. B.________ – ein offizieller Vertreter des KRG in der Schweiz (vgl. pag. 56) – erklärte, wie das Behördenwesen in der Region Sulaimaniyya funktioniere. Orthographiefehler seien normal, zumal den Behördenmitglieder die lateinischen Buchstaben fremd seien (pag. 159, Z. 15 ff.). Auch Fehler bei Daten seien nicht unüblich (pag. 158, Z. 33). Am eigenen Beispiel schilderte Dr. B.________ eindrücklich, wie