161, Z. 39 ff.). Die Schlussfolgerungen des KTD sind nach Ansicht der Kammer nachvollziehbar, schlüssig und widerspruchsfrei. Sie stützen sich auf Vergleichsdaten aus Deutschland und Österreich. Dem Rapport des KTD und den entsprechenden Ausführungen von D.________ kann jedoch entnommen werden, dass es sich bei der Überprüfung des Ausweises letztlich um einen Quervergleich mit Ausweisen aus derselben Region handelt, die üblicherweise («meistens») durch einen Offsetdruck und mittels Nummerierwerk erstellt würden. Diese Überprüfungspunkte stellen objektive, gewichtige Indizien für eine Fälschung dar.