Im Rapport vom 31.10.2016 kam der KTD zum Ergebnis, es sei von einer Totalfälschung auszugehen. Bei der Echtheitsprüfung seien folgende Abweichungen von den ihnen zur Verfügung stehenden Beschreibungen (aus den Vergleichsdatenbanken des österreichischen Bundesministeriums und des Landeskriminalamts Bayern, vgl. Aussage D.________ pag. 161, Z. 33 f.) festgestellt worden: - Das Dokument wurde komplett mit einem auf Toner basierenden Verfahren bedruckt (ausgenommen die Feuchtstempelabdrucke und die handschriftlichen Eintragungen/Signaturen). - Die Dokumentennummer ist nicht mit einem Nummerierwerk gefertigt.