162, Z. 2 f.). 8.3 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte führte aus, er habe keine Ahnung, wie man die Qualität eines Ausweises überprüfe. Er wisse aber, dass er seinen Ausweis legal von den Behörden erhalten habe (pag. 164, Z. 16 ff., Z. 24 ff.). Die Person, die die Ausweise ausstelle, sei ein einfacher Mitarbeiter, ein Polizist. Er selbst habe in seiner Heimat sechs Jahre die Schule besucht und sei danach als Polizist tätig gewesen. Er habe mit anderen Polizisten gearbeitet, die ebenfalls keine Kenntnisse von lateinischen Buchstaben gehabt hätten.