4 7. Beweismittel Der Kammer liegen verschiedene subjektive Beweismittel in Form von Aussagen des Beschuldigten (pag. 4 ff.; pag. 78 ff.; pag. 164 ff.), von Dr. B.________ (pag. 157 ff.) und D.________ (pag. 161 f.) vor. Der Vollständigkeit halber werden vorliegend die oberinstanzlich erfolgten Einvernahmen zusammengefasst wiedergegeben (vgl. Ausführungen Ziff. 8 hiernach). Im Übrigen wird nur soweit notwendig im Rahmen der Beweiswürdigung auf die konkreten Aussagen eingegangen.