2. Berufung sowie oberinstanzliche Beweisanträge und -massnahmen Gegen das erstinstanzliche Urteil vom 18.9.2017 meldete A.________ (nachfolgend der Beschuldigte) am 21.9.2017 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 95). Mit Berufungserklärung vom 21.9.2017 (Posteingang 8.12.2017) erklärte der Beschuldigte die vollumfängliche Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil. Er beantragte, er sei von den Anschuldigungen der Fälschung von Ausweisen und der Erschleichung einer falschen Beurkundung (Versuch) freizusprechen.