Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 800.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 1‘400.00. 2 II. Weiter wird verfügt: 1. Der sichergestellte irakische Führerausweis (Nr. ________) sowie das Dokument Nummer ________ vom 21.11.2016 werden eingezogen und der Kantonspolizei Bern, Kriminaltechnischer Dienst, Fachgruppe Urkunden und Schriften, zu Vergleichszwecken überlassen. […]